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Rechtliches

Barrierefreiheit

Stand: 4. November 2026

1. Worum es geht

Der KI-Check soll sich mit Tastatur und mit Vorleser bedienen lassen, sich vergrößern lassen und auch auf einem schmalen Bildschirm funktionieren. Diese Erklärung sagt, wo wir dabei stehen. Sie ist eine Selbstauskunft: Wir sagen, was wir geprüft haben, und wir nennen die Punkte, an denen es noch hakt.

Eine gesetzliche Pflicht zu einer solchen Erklärung besteht für uns nach unserer Einschätzung nicht: Der KI-Check ist ein kostenloses Angebot für Unternehmen, kein Verbraucherangebot, und wir sind keine öffentliche Stelle. Wir machen diese Angaben freiwillig, weil Zugänglichkeit zu unserer Arbeit gehört und weil öffentliche Auftraggeber danach fragen.

2. Wofür diese Erklärung gilt

Für alle Seiten unter https://ki-check.codegewerk.de einschließlich des Checks selbst, der Ergebnisseite und der geteilten Ergebnisse. Nicht erfasst sind die Seiten auf codegewerk.de.

3. Maßstab

Wir richten uns nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA. Stufe AA verlangt zum Beispiel Kontraste von mindestens 4,5 zu 1 für Fließtext, eine durchgehende Bedienbarkeit mit der Tastatur, eine erkennbare Fokusmarkierung, Zoombarkeit und Zielgrößen von mindestens 24 mal 24 Pixel für anklickbare Flächen.

4. Stand der Vereinbarkeit

Der KI-Check ist mit den WCAG 2.2 auf Stufe AA weitgehend vereinbar. Die automatisierte Prüfung findet auf keiner Seite eine Beanstandung. Für die Punkte in Abschnitt 6 gilt das nicht oder noch nicht; sie sind deshalb hier ausdrücklich genannt.

Was eine weitgehende Vereinbarkeit von einer vollständigen unterscheidet: Eine vollständige Erklärung setzt voraus, dass jede Anforderung geprüft ist, auch die, die kein Werkzeug findet. Das ist bei uns noch nicht der Fall, weil eine Prüfung mit einem echten Vorleser fehlt.

5. Was geprüft wurde

Geprüft am 4. November 2026 auf sechs Seiten: die Startseite, den Einstieg in den Check, eine Frage, eine Ergebnisseite und die beiden Rechtsseiten.

  • Automatisierte Prüfung. Mit Lighthouse (Barrierefreiheit, Best Practices, Suchmaschinenfreundlichkeit): auf allen geprüften Seiten jeweils 100 von 100, ohne Beanstandung. Ein Werkzeug findet nur, was sich automatisch finden lässt; was es nicht finden kann, steht in Abschnitt 6.
  • Farbkontraste. Von Hand gemessen, am fertig gerenderten Bildschirm, nicht am Nominalwert: Der Seitenhintergrund trägt einen Verlauf und eine Körnung, deshalb liegt der gemessene Wert etwas unter dem rein gerechneten. Der schwächste Wert liegt bei rund 5,6 zu 1 (Fußzeilentext), gebraucht werden 4,5 zu 1. Die Überschriften erreichen rund 17,2 zu 1. Das Prüfwerkzeug hat die Kontraste auf diesen Seiten nicht ausgewertet, sondern die Flächen als „nicht bestimmbar" übersprungen; deshalb haben wir sie einzeln nachgemessen.
  • Bedienung mit der Tastatur. Jede Stelle ist erreichbar. Der Fokus ist sichtbar: ein goldener Rahmen mit Abstand zum Element. Auf dem goldenen Hauptknopf ist der Rahmen dunkel, damit er sich vom Knopf abhebt.
  • Sprungmarke. Jede Seite beginnt mit einem Verweis „Zum Inhalt springen", der sichtbar wird, sobald er den Fokus bekommt. Damit lässt sich die Kopfzeile mit einem Tastendruck überspringen.
  • Schmale Bildschirme und Zoom. Alle Seiten wurden bei Breiten von 320 bis 1920 Pixel und im Querformat geprüft, ohne waagerechtes Scrollen und ohne abgeschnittenen Text. Die Seitengröße lässt sich frei vergrößern; wir sperren das Zoom nicht.
  • Bewegung. Die Stufen-Grafik auf der Startseite zeichnet sich beim Scrollen. Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt hat, sieht sie sofort fertig und ohne Animation. Die übrigen bewegten Teile richten sich nach derselben Einstellung.
  • Aufbau für Vorleser. Sprachangabe, Landmarken (Kopf, Inhalt, Fuß), Überschriften-Ebenen, Listen als Listen, die Fragekacheln als Radiogruppe mit Namen und Zustand. Rein dekorative Grafiken sind für Vorleser ausgeblendet.
  • Zielgrößen. Anklickbare Flächen sind mindestens 24 mal 24 Pixel groß, auch in der Fußzeile. Verweise mitten im Fließtext sind nach der Norm davon ausgenommen; sie sind kleiner, weil sie im Satz stehen.
  • Ohne JavaScript. Die Startseite und die Rechtsseiten sind vollständig lesbar, wenn kein JavaScript ausgeführt wird. Beim Check selbst braucht die Bedienung JavaScript; das ist bei einem Fragebogen nicht anders möglich.

6. Bekannte Einschränkungen

  • Keine Prüfung mit einem echten Vorleser. Wir haben den Aufbau der Seiten geprüft, aber nicht mit NVDA, JAWS oder VoiceOver gehört. Das ist die größte Lücke dieser Erklärung.
  • Keine sichtbare Hauptüberschrift im Check. Die Hauptüberschrift gehört zum statischen Einstiegstext und wird ausgeblendet, sobald der Check über den Einstieg hinaus ist. Auf den Frage- und Ergebnisseiten beginnt die Gliederung deshalb bei der zweiten Ebene. Für Vorleser beginnt die Gliederung der Seite damit ebenfalls erst bei der zweiten Ebene.
  • Grafiken ohne Beschreibung. Die Leiter der sechs Stufen, die Raute der Schichten und die Ampelbilder sind dekorativ ausgezeichnet. Ihre Aussage steht als Text daneben, aber die Bilder selbst sind nicht beschrieben.
  • Sehr schmale Bildschirme. Unterhalb von 320 Pixel Breite haben wir nicht geprüft.

7. Barrieren melden

Wenn Ihnen etwas den Weg versperrt, schreiben Sie an info@codegewerk.de oder rufen Sie an: 0157 82461165. Bitte nennen Sie, was Sie vorhatten und wo es hängen blieb. Wir melden uns zurück und beheben es, wenn es in unserer Macht steht.

8. Wie aktuell ist diese Erklärung?

Die Angaben beziehen sich auf den oben genannten Stand. Ändert sich der Check, prüfen wir nach und passen die Erklärung an; das Datum oben wird dann mitgezogen. Was noch fehlt, ist eine Prüfung mit einem echten Vorleser. Sie ist der nächste Schritt und würde diese Erklärung von „weitgehend" auf „vollständig" heben.